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Parken Sie mit Bedacht - 3 Meter Platz lassen!

Durch gedankenloses Parken werden Einsatzfahrzeuge auf Alarmfahrten behindert. Dadurch geht wertvolle Zeit für die Rettung von Menschenleben verloren.

 

Deshalb parken Sie nie:

  • in Feuerwehranfahrtszonen
  • in und vor Feuerwehrzufahrten
  • an engen Straßeneinmündungen und gegenüber
  • auf Unterflurhydrantendeckeln

Wenn Sie in einem Gebiet mit engen Straßen wohnen haben Sie sicherlich oft genug selbst Probleme bei der Durchfahrt oder beim Parken. Die Straßenverkehrsordnung schreibt mindestens 3 Meter verbleibende Durchfahrtsbreite auf der Fahrbahn vor. In Kurven und Einmündungen entsprechend mehr. Denken Sie aber bitte daran: Mit nur wenigen freien Zentimetern links und rechts vom Feuerwehrfahrzeug ist ein zügiges Durchkommen auch nicht möglich.

 

Achten Sie beim Parken also bitte stets darauf, dass die Durchfahrt für Großfahrzeuge der Feuerwehr problemlos gewährleistet ist. Verkehrsteilnehmer können übrigens haftbar gemacht werden, wenn wegen ihres regelwidrigen Parkens die Feuerwehr den Einsatzort zu spät erreicht und Personen zu Schaden kommen. Aber bedenken Sie lieber: Auch Sie könnten unsere Hilfe einmal brauchen.

 

Sprechen Sie auch mit Ihren Nachbarn über die Problematik.